tl;dr: Am Beispiel des Rot/Rot/Grünen Koalitionsvertrages illustriere ich, warum sich beharrliche politische Arbeit in Parteien und Parlament auszahlt.

In der neusten „Lauer informiert“-Folge berichte ich über die innenpolitischen Inhalte des Rot/Rot/Grünen Koalitionsvertrages. Im Podcast weise ich mehrfach darauf hin, dass es zu vielen der Themen, die im Koalitionsvertrag beschlossen wurden Anträge gibt, die ich mit der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus in der letzten Legislaturperiode stellte.

In diesem Beitrag verlinke ich die entsprechenden Anträge, damit ihr euch selbst ein Bild machen könnt.

Städtebauliche Kriminalprävention

S. 138: „Um Angsträume zu vermeiden, wird die Koalition städtebauliche Maßnahmen ergreifen.“

Unter dem Titel „Sicherheit im öffentlichen Raum – Möglichkeiten und Konzepte“ gab es im Innenausschuss am 22.6.2015 auf Antrag meiner Fraktion eine Anhörung zum Thema Städtebauliche Kriminalprävention. Hier sprach Frau Hermannsdörfer vom Landeskriminalamt (LKA). Das Wortprotokoll findet ihr hier.

Gewaltschutzambulanz

S. 140 „[…] die Gewaltschutzambulanz und anonyme, anzeigenunabhängige Spurensicherungen (werden) ausgebaut. Beginnend mit dem Haushalt 2018/2019 finanziert die Koalition den Betrieb der Gewaltschutzambulanz mit einer Öffnungszeit an allen Tagen rund um die Uhr.“

Vorab: Der Koalitionsvertrag spricht von „anonymer Spurensicherung“, ich werde „vertrauliche Spurensicherung“ benutzen, weil das der Begriff ist, der mittlerweile verwendet wird. Eine redaktionelle Änderung des Begriffs war nicht mehr möglich.

Die Gewaltschutzambulanz an der Berliner Charité ermöglicht eine rechtssichere vertrauliche Spurensicherung bei Opfern von sexualisierter und häuslicher Gewalt. Das Angebot ist sehr niederschwellig, das bedeutet, als Opfer muss noch keine Anzeige erstattet worden sein, damit die Spurensicherung und Versorgung durchgeführt werden kann. Bevor es die Gewaltschutzambulanz an der Charité gab, mussten Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt erst eine Anzeige erstatten, um eine rechtssichere Spurensicherung zu erhalten. Da die Täter meistens aus dem direkten Umfeld kommen, ist es als Opfer natürlich nicht einfach, sich direkt dazu zu entscheiden, den Nachbarn/Freund/Mann/Onkel anzuzeigen.

Die Gewaltschutzambulanz geht auf den Antrag „Berlin braucht endlich eine Gewaltschutzambulanz und Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle zur Versorgung von kindlichen und erwachsenen Gewaltopfern – Voraussetzungen für eine anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten schaffen“ zurück. Dieser wurde von mir mit meiner Fraktion 2013 gestellt. Im Haushalt 2014/2015 erhielt die Gewaltschutzambulanz leider nur jährlich 220.000,- €, was insbesondere die vertrauliche Spurensicherung bei Sexualstraftaten noch nicht ermöglichte. Im Haushalt 2016/2017 erhielt die Gewaltschutzambulanz dann jährlich 750.000,- €, wodurch eine vertrauliche Spurensicherung auch bei Sexualstraftaten im Rahmen einer Sprechstunde möglich wurde.

Dieser Erfolg geht besonders auf die beharrliche Lobbyarbeit meiner innenpolitischen Referentin zurück, die insbesondere die Abgeordneten der SPD von der Sinnhaftigkeit der Gewaltschutzambulanz überzeugen konnte. Aktuell behandelt die Gewaltschutzambulanz ca. 60 Personen im Monat und trägt dazu bei, dass die Opfer eine kompetente Erstversorgung erhalten und Polizei und Justiz entlastet werden, da die Beweislage durch die rechtssichere Spurensicherung deutlich verbessert wird.

Private Sicherheitsdienste

S. 141: „In den vertraglichen Vereinbarungen mit den Sicherheitsunternehmen werden Regelungen entsprechend § 11 Abs. 4 der Bewachungsverordnung (Kennzeichnungspflicht, Erstellung eines Landesregisters) immer dann vorgesehen, wenn beim Einsatz unmittelbarer Personenkontakt zu erwarten ist.“

Aufgrund der Probleme, die durch Private Sicherheitsdienste insbesondere im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind, stellte ich Ende 2015 mit meiner Fraktion den Antrag „Mitarbeiter/-innen von privaten Sicherheitsunternehmen individuell kennzeichnen“. Es ist gut, dass diese Kennzeichnung jetzt kommt.

S. 142: „Zur Stärkung der Bürgerrechte und der Akzeptanz polizeilichen Handelns wird die Koalition das Amt einer oder eines Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und Beauftragten für die Landespolizei nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz einrichten.“

Gemeinsam mit Grünen und Linken beantragte die Piratenfraktion im Mai 2016 „Ein/e unabhängige/r Polizeibeauftragte/r für Berlin“. Diese wird nun kommen, was mich persönlich sehr freut. Das Land Rheinland-Pfalz kombinierte dieses Amt mit dem Amt der Bürgerbeauftragten, wodurch auch eine Ansprechpartnerin für Menschen geschaffen wird, die in anderen Bereichen ein Problem mit der Berliner Verwaltung haben.

S. 142: „Die Koalition wird die kriminalitätsbelasteten Orte nach § 21 Abs. 2 ASOG veröffentlichen […]“

Im Februar 2014 stellte ich mit meiner Fraktion den Antrag „Keine verdachtsunabhängigen Maßnahmen an kriminalitätsbelasteten Orten durch die Berliner Polizei – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Berlin)“

Zwar werden die Kriminalitätsbelasteten Orte in Berlin nicht abgeschafft, jedoch wurde die Art, wie die KBO eingerichtet werden durch die Polizei bereits 2014/2015 reformiert. Statt von den Direktionen werden seit Anfang 2016 alle KBO jetzt nach einheitlichen Kriterien durch den Polizeipräsidenten eingerichtet. Das steigert zumindest die Nachvollziehbarkeit, nach welchen Kriterien die Polizei einen Ort einrichtet, in dem sie über Sonderrechte verfügt.

Jetzt werden die KBO veröffentlicht, was einmal den betroffenen ermöglicht, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme zu überprüfen, gleichzeitig können die Stadt und das Abgeordnetenhaus erstmals offen darüber debattieren, wie man die Kriminalität in diesen Bereichen senken kann. Ich halte die KBO nach wie vor für problematisch. Mit der neuen Situation und der Möglichkeit, erstmals politisch über die KBO debattieren zu können, kann ich jedoch sehr gut leben. Das ist Politik eben auch, ein Kompromiss.

S. 142: „Pfefferspray ist ein Einsatzmittel der Polizei zur Eigensicherung. Dabei ist im Rahmen der Verwendung sicherzustellen, dass unbeteiligte Dritte nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.“

Im Juni stellten die Piratenfraktion und die Fraktion Die Linke den Antrag „Einsatz von Pfefferspray durch die Berliner Polizei beschränken!“ Der war zwar deutlicher als das, was im Koalitionsvertrag drin steht, ich gehe aber davon aus, dass die Polizei in Zukunft Pfefferspray auf Demonstrationen nicht mehr so großzügig einsetzen wird, wie das in der Vergangenheit leider der Fall war.

S. 142: „Die „Datei Sportgewalt Berlin“ soll hinsichtlich des Umfangs der Daten überprüft und nach dem Vorbild Hamburgs überarbeitet werden.“

Zwar stellte ich hierzu keinen Antrag, allerdings diverse Schriftliche Anfragen.

Datei „Sportgewalt Berlin“

Datei „Sportgewalt Berlin“ (II): Auskunftsersuchen

Datei „Sportgewalt Berlin“ (III): Datenerfassung, -abfrage und -auswertung

Im Rahmen der Überprüfung einer ähnlichen Datenbank in Hamburg forderte ich deren Abschaffung in Berlin. Bei einer Akteneinsicht konnte ich mit Mitarbeitern des LKAs über die Datei reden. Das Interesse der Polizei, die gewaltbereite Hooliganszene zu beobachten kann ich gut nachvollziehen. Dabei muss in meinen Augen jedoch darauf geachtet werden, dass sich die Polizei auch wirklich nur mit den Leuten auseinandersetzt, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind und nicht mit Fans, die aus welchen Gründen auch immer mit diesen Menschen im Kontakt stehen. Von daher finde ich die Überprüfung der Datei sehr gut.

S. 142: „Die personengebundene Hinweise „geisteskrank“, „Ansteckungsgefahr“ und „BTM“ in der Polizeidatenbank werden gestrichen. Dafür können zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten Hinweise über Gewalttätigkeit notiert werden.“

2014 beantragten die Piratenfraktion, die Linke sowie die Grünen unter dem Titel „Stigmatisierung von Personen in polizeilichen Datenbanken beenden!“, dass die Verwendung der personengebundenen Hinweise „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ nicht mehr zur Anwendung kommen sollen. Die Hinweise sollen der Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten dienen. Im Rahmen von schriftlichen Anfragen war der Senat jedoch nicht in der Lage, welcher Vorteil konkret entsteht. Denn Beamtinnen und Beamte müssen in der Konkreten Einsatzsituation ohnehin mit dem Schlimmsten rechnen. Wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, sich beim Einsatz mit HIV angesteckt zu haben, kann eine HIV-Profilaxe verabreicht werden. Dem Senat war jedoch kein Fall bekannt, in dem sich eine Beamtin oder ein Beamter im Einsatz mit HIV oder Hepatitis angesteckt hatte. Daher ist es gut, dass die Hinweise gestrichen werden. Der PHW „BTM“ betraf auch all jene, die zum Beispiel Cannabis konsumieren. Inwiefern der Hinweis, dass es sich beim polizeilichen Gegenüber um einen Cannabis-Konsumenten handelt, die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten im Einsatz erhöht, konnte ebenfalls nicht beantwortet werden.

Anstelle der personengebundenen Hinweise sind bei der Polizei seit längerem schon sogenannte Einsatzbezogene Hinweise geplant. Gegebenenfalls können diese einmal die Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten verbessern und gleichzeitig auf stigmatisierende Beschreibungen verzichten.

Funkzellenabfrage, Stille SMS, Staatstrojaner und Gemeinsames Überwachungszentrum der Länder

S. 148: „Die Koalition lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab. Die Koalition stellt sicher, dass die Funkzellenabfrage sowie die stille SMS nur gesetzeskonform angewandt wird. Die Quellen-TKÜ wird in Berlin nicht angewandt, solange es keine klare Rechtsgrundlage gibt und die Vorgaben des BVerfG nicht gewährleistet sind. Es wird eine Transparenz- und Berichtspflicht dieser Maßnahmen an das Abgeordnetenhaus geschaffen. Die dafür nötigen Daten müssen von den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die Koalition will ein SMS-Informationsmodul zur Benachrichtigung von Betroffenen von Funkzellenabfragen realisieren.“

Die Funkzellenabfrage und auch die Stille SMS waren Dauerthemen der letzten Legislaturperiode. 2012 enthüllte Netzpolitik, dass die Funkzellenabfrage in Berlin massiv im Rahmen von Autobrandstiftungen eingesetzt wurde. Im Zuge dessen stellte ich mit der Piratenfraktion den Antrag „Allgemeine Dienstanweisung durch den Justizsenator an die Staatsanwaltschaft Berlin“, der zum Inhalt hatte, dass die Beantragung der Funkzellenabfrage durch die Staatsanwaltschaft stärker den rechtsstaatlichen Erfordernissen der Strafprozessordnung angepasst wird.

2014 stellte ich dann mit der Piratenfraktion den Antrag „Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen – Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle“ Dieser sollte eine öffentliche Berichtspflicht zur funkzellenabfrage für den Senat einführen.

Dieser Antrag wurde mit einigen Modifikationen einstimmig vom Parlament angenommen und um die Forderung ergänzt, dass Interessierte Bürgerinnen und Bürger durch Opt-in per SMS informiert werden sollten, falls ihr Mobiltelefon durch eine Funkzellenabfrage betroffen war.

Leider wurde dieser Antrag von Justitzsenator Thomas Heilmann nicht wirklich ernst genommen. Der Bericht lies erst auf sich warten und war dann unbrauchbar. Die nachgelieferten Berichte konnten kaum ordentlich analysiert werden, da sich das Ende der Legislatur näherte. Das SMS-Informationssystem wurde überhaupt nicht umgesetzt. Immer wieder wurden absurde Gründe wie zum Beispiel der Datenschutz vorgeschoben. Angesichts der Tatsache, dass die Justizverwaltung seit 2013 prüfte, ob und wie man die Bürgerinnen und Bürger per SMS über Funkzellenabfragen informieren könnte, war das alles nicht sehr glaubwürdig.

So stellte ich mit „Funkzellenabfrage im Land Berlin – Sofortige Umsetzung eines Pilotprojekts zur Information der Bürger/-innen per SMS“ gegen Ende der Legislatur mit der Piratenfraktion den für ein Parlament eher ungewöhnlichen Antrag, dass bereits angenommene Beschlüsse des Parlaments endlich umgesetzt werden sollten.

Auch bei der Stillen SMS beantragte ich mit der Piratenfraktion im Mai 2016 eine Statistik und einen Bericht. Der Antrag „Stille SMS“ – Sofortige Umsetzung von Maßnahmen zur statistischen Erfassung von detaillierten Einzelangaben“ wurde auch unter der Begründung abgelehnt, Staatsanwaltschaft und Polizei könnten nicht ohne weiteres die Daten liefern.

Im Rahmen einer Akteneinsicht stellte sich dann aber raus, dass die Berliner Datenschutzbeauftragte sehr wohl Informationen zur Stillen SMS erhalten hatte. Allerdings teilte man dies dem Abgeordnetenhaus, trotz entsprechender Anfragen durch mich nicht mit. Ein so eklatantes Vorenthalten von Informationen war mir in der gesamten Legislaturperiode noch nicht begegnet. Wohlwollend würde ich sagen, meine Fragen wurden nicht richtig verstanden, würde ich etwas unterstellen wollen, dann denke ich, dass man mir die Antworten einfach nicht geben wollte.
Im rahmen Ihrer Überprüfung fand die Datenschutzbeauftragte dann eklatante Mängel bei der Anwendung der Stillen SMS. Hierzu stellte ich dann mit der Piratenfraktion den Antrag „Stille SMS“ – Rechtswidrigen Einsatz in strafrechtlichen Verfahren beenden!“

Ich freue mich natürlich, dass sowohl die Anträge zur Funkzellenabfrage als auch die Anträge zur Stillen SMS jetzt hoffentlich endlich ordentlich umgesetzt werden.

Gegen die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also den Staatstrojaner, sprach ich mich mit der Piratenfraktion bereits Anfang der Legislatur mit dem Antrag „Kein verfassungswidriger Staatstrojaner in Berlin“ aus.

Ergebnis des Antrages war dann ein Antrag der Koalition aus SPD und CDU, den Trojaner vorerst nicht anzuwenden. Bei dieser Linie bleibt es. Da die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes technisch unmöglich umgesetzt werden können, bin ich sehr zuversichtlich, dass es nie zum Einsatz einer solchen Software kommt. Sie ist mit einem demokratischen System nicht vereinbar.

S. 148: „Die Notwendigkeit und Datenschutzkonformität der Beteiligung Berlins an einem gemeinsamen TKÜ-Zentrum soll geprüft und ggfs. neu bewertet werden.“

Das Land Berlin möchte mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ein gemeinsames Telekommunikationsüberwachungszentrum errichten. Einziger Schönheitsfehler bei der Sache ist, dass die entsprechenden Landesparlamente nie gefragt wurden, ob sie das überhaupt wollen.

Im Februar 2015 stellte ich eine Anfrage, was es mit dem Zentrum auf sich hat. Neues Zentrum für polizeiliche Telekommunikationsüberwachung – Was plant der Senat?

Zu diesem Zeitpunkt war das Zentrum bereits seit fünf Jahren in der Konzeption, dennoch konnte man mir nicht sagen, was der Planungsstand ist. Wenige Monate später dann wurde uns ein Doppelhaushalt präsentiert, in dem insgesamt 3 Millionen Euro als Errichtungskosten für das Zentrum eingestellt waren. In den Haushaltsberatungen konnte uns die Innenverwaltung dann jedoch weder im Innen- noch im Hauptausschuss befriedigende Antworten bezüglich der Planung geben. Die Unklarheiten thematisierte ich in meiner Rede zum Doppelhaushalt im Bereich inneres.

Auch wenn es keinen Antrag durch mich und die Piratenfraktion gab, so war durch die Thematisierung in den Haushaltsberatungen das Bewusstsein für das Problem geweckt. Von daher freue ich mich sehr, dass die Koalition sich kritisch mit diesem geplanten Überwachungszentrum, das in meinen Augen nicht kommen darf, auseinander setzt.

Fazit

Ich hoffe ich konnte mit diesen Zeilen eines illustrieren: Politische Arbeit, auch in der Opposition lohnt sich.

Natürlich kann man sich für oder gegen diese Themen auch in einer NGO engagieren, aber dann ist man immer nur Zaungast und Bittsteller gegenüber Parteien und Abgeordneten. Auch wenn Parteien oft mühsam und schwierig sind, ein Engagement in ihnen lohnt sich immer, wenn man die Welt verändern möchte. Oft geht es nicht so schnell, wie man es vielleicht gerne hätte, das ist aber auch gut so, wenn man sich vor Augen führt, dass ein Parlament die Regeln für die gesamte Gesellschaft aufstellt. Natürlich müssen sich Parteien und Parlamente auch erneuern, heutzutage erwartet man insbesondere im Bereich digitale Mitbestimmung mehr. Ich jedenfalls freue mich, dass meine politische Arbeit im Abgeordnetenhaus das Land Berlin nicht nur in der letzten Legislatur, sondern auch in dieser ein Bisschen prägen werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle nochmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Piratenfraktion bedanken, insbesondere meiner Referentin im Innenausschuss, ohne deren Arbeit und Unterstützung ich natürlich keinen einzigen Antrag hätte einreichen können. Politik ist, auch wenn es durch die Personalisierung der Medien oft nicht so rüberkommt, ein Mannschaftssport. Für einen Erfolg ist wichtig, dass alle auf ein Ziel zuarbeiten. Zu guter Letzt bedanke ich mich natürlich auch bei meinen Abgeordnetenkollegen, ohne die ich die oben genannten Anträge natürlich nicht ins Plenum hätte einbringen können.

Wer mehr über meine innenpolitische Arbeit im Abgeordnetenhaus lesen möchte, kann sich in der Broschüre „Inneres – Bericht der Piratenfraktion zur Innenpolitik“ darüber informieren.

Wer den Podcast „Lauer informiert“ und meine politische Arbeit unterstützen möchte, kann das mit einer Spende über Paypal tun.